Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
« am: 17.06.2026, 13:18:52 »
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration.