Verfassungsklage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" abgewiesen
« am: 23.07.2026, 11:18:23 »
Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen.