„Doch wenn sich alles vor Gebräuchen schmiegt, wird nie der Staub des Alters abgestreift, berghoher Irrtum wird so aufgehäuft, dass Wahrheit nie ihn überragt.”
FAQ nach CSD-Anschlag: Wann gilt Jugendstrafrecht?
« am: 27.07.2026, 18:18:33 »
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin wird diskutiert, warum Abdul B. wegen anderer Taten nicht im Gefängnis saß und warum er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Fragen und Antworten zur Rechtslage. Von Björn-Hendrik Otte.