GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
« am: 31.07.2026, 14:18:41 »
Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.