Wussten Sie, dass 1964 ein US-Gericht einer Frau 50.000 Dollar Schmerzensgeld zusprach, die geklagt hatte, ein Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel habe sie zur Nymphomanin gemacht?
Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.