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Home > Welt-Ticker > BGH: Auch Textnachrichten können sexuellen Missbrauch per Chat begründen
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BGH: Auch Textnachrichten können sexuellen Missbrauch per Chat begründen
« am: 24.10.2026, 19:19:07 »
   

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Pornografische Chats können selbst ohne Bilder oder Videos den Straftatbestand des Missbrauchs ohne Körperkontakt erfüllen.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Cybergrooming, Grooming, Jugendschutz, Netzpolitik, Recht, sexueller Missbrauch
Stichworte: Cybergrooming  Grooming  Jugendschutz  Netzpolitik  Recht  sexueller Missbrauch



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