Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Sex-Shop überfallen: Dildos und Reizwäsche auf offener Straße
« am: 23.08.2009, 21:19:08 »
Zürich war der Schauplatz einer doch eher grotesken Bonnie und Clyde-Geschichte. Ein Pärchen war in einen Sex-Shop eingedrungen und hatte dem
63 Jahre alten Eigentümer eine echt aussehendes Feuerzeug im Pistolenlook vor die Nase gehalten. Dieser öffnete zwar die Kasse, doch mit derem Inhalt - runden 2.000 schweitzer Franken - gab sich das Diebespaar nicht zufrieden. So stopften die Beiden fast 600 Porno-DVD's und andere "Auslagen" in einen Koffer und flohen.
nun geschah das erste Missgeschick, denn auf der Flucht öffnete sich der Koffer und verteilte eine Spur von Dildos, Reizwäsche und eben den DVDs auf Zürchichs Straßen. Doch damit nicht genug waren die Amateurverbrecher "schlau" genug, das Handy des Sex-Shop-Besitzers mit einzupacken, was die Polizei dankend mit einer Ortung und einer Festnahme nur wenige Stunden nach dem Raub quittierte.
Nun wurde das urteil über die Haupttäterin gesprochen. 14 Monate auf Bewährung und 500 Franken Strafe wegen Kokainbesitzes. Die Krankenschwester gab Geldmangel als Motiv an.
Ja... wenn man gegen das Gesetz verstoßen möchte sollte man einen gewissen Grad von Intelligenz sein Eigen nennen, ansonsten geht das schnell nach hinten los.