„3. Oktober 1998 Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Vorrat Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses an für die erlittene Tortur, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollar zugesprochen...!”
Sex-Shop überfallen: Dildos und Reizwäsche auf offener Straße
« am: 23.08.2009, 21:19:08 »
Zürich war der Schauplatz einer doch eher grotesken Bonnie und Clyde-Geschichte. Ein Pärchen war in einen Sex-Shop eingedrungen und hatte dem
63 Jahre alten Eigentümer eine echt aussehendes Feuerzeug im Pistolenlook vor die Nase gehalten. Dieser öffnete zwar die Kasse, doch mit derem Inhalt - runden 2.000 schweitzer Franken - gab sich das Diebespaar nicht zufrieden. So stopften die Beiden fast 600 Porno-DVD's und andere "Auslagen" in einen Koffer und flohen.
nun geschah das erste Missgeschick, denn auf der Flucht öffnete sich der Koffer und verteilte eine Spur von Dildos, Reizwäsche und eben den DVDs auf Zürchichs Straßen. Doch damit nicht genug waren die Amateurverbrecher "schlau" genug, das Handy des Sex-Shop-Besitzers mit einzupacken, was die Polizei dankend mit einer Ortung und einer Festnahme nur wenige Stunden nach dem Raub quittierte.
Nun wurde das urteil über die Haupttäterin gesprochen. 14 Monate auf Bewährung und 500 Franken Strafe wegen Kokainbesitzes. Die Krankenschwester gab Geldmangel als Motiv an.
Ja... wenn man gegen das Gesetz verstoßen möchte sollte man einen gewissen Grad von Intelligenz sein Eigen nennen, ansonsten geht das schnell nach hinten los.