Zwei ganze Jahre hat es gedauert. Doch nun sprach das Landessozialgericht in Hessen einem Hartz-IV-Empfänger die Finanzierung einer neuen Solaranlage zu.
Das Frankfurter Jobcenter hatte dem Mann den Kredit über 6195 Euro verweigert. Der in einem eigenen Bauwagen lebende Mann verfügt nach wie vor über keinen Stromanschluss. Bis Oktober 2007 sorgte eine Solaranlage auf dem Dach seines Wagens für Elektrizität. Dann ging diese Kaputt und er Beantragte einen Kredit um für Ersatz zu sorgen. Das Jobcenter in Frankfurt verweigerte das Ansinnen mit dem Hinweis, dass es preiswerte Methoden der Versorgung gäbe.
Das Gericht rechnete der Behörde aber vor, dass allein Miet- und Nebenkosten im Raum Frankfurt mit 5360 Euro pro Jahr anzusetzen seinen was der Investition eine rasche Amortisation bescheren dürfte.
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