„3. Oktober 1998 Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Vorrat Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses an für die erlittene Tortur, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollar zugesprochen...!”
Wunder heilen schützt vor Strafe nicht - auch nicht in Russland
« am: 07.07.2008, 22:11:08 »
Ganze elf Jahre hat ein Gericht in Moskau den dort wohl bekannten selbst ernannten Wunderheiler Grigori Grabowoi aufgebrummt.
Grund war nicht nur die Scharlatanerie, mit der der Angeklagte seinen Mitmenschen das sauer verdiente Geld aus den taschen gezogen hatte. Dieser trieb es mit dem versprechen, tote kinder wieder zum Leben erwecken zu können so weit, dass sich hunderte von Elternpaaren in psychologische Behandlung begeben mussten.
Betrüger Grabowoi hatte sich die Hinterbliebenen des Geiseldramas von Beslan 2004 vorgenommen und pro Totem bis zu 1.300 Euro abkassiert.
Stichworte: Kind, Tod, Betrug, Wunderheiler, Grigori Grabowoi, Scharlatan, Unglück, Sglasid Stichworte: Kind Tod Betrug Wunderheiler Grigori Grabowoi Scharlatan Unglück Sglasid