Wunder heilen schützt vor Strafe nicht - auch nicht in Russland
« am: 07.07.2008, 22:11:08 »
Ganze elf Jahre hat ein Gericht in Moskau den dort wohl bekannten selbst ernannten Wunderheiler Grigori Grabowoi aufgebrummt.
Grund war nicht nur die Scharlatanerie, mit der der Angeklagte seinen Mitmenschen das sauer verdiente Geld aus den taschen gezogen hatte. Dieser trieb es mit dem versprechen, tote kinder wieder zum Leben erwecken zu können so weit, dass sich hunderte von Elternpaaren in psychologische Behandlung begeben mussten.
Betrüger Grabowoi hatte sich die Hinterbliebenen des Geiseldramas von Beslan 2004 vorgenommen und pro Totem bis zu 1.300 Euro abkassiert.
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