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Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
« am: 11.04.2007, 22:03:24 » |
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Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben
Bittere Überraschung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Geschenke, die sie zur Kommunion oder Konfirmation erhalten, müssen sie unter bestimmten Umständen wieder abgeben. Sonst geht ihren Eltern der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verloren, warnt eine kirchliche Einrichtung.
Warnung vor Leistungskürzung
Die evangelische Innere Mission München warnt vor drohenden Leistungskürzungen, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II Geschenke empfangen. Nach der derzeitigen Rechtslage entscheidet das zuständige Jobcenter darüber, ob Geldgeschenke auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet werden. Dies hängt im Einzelfall von der Höhe und der Zweckbestimmung des Geschenks ab.
http://onwirtschaft.t-online.de/c/10/76/73/14/10767314.htmlStichworte: Harz IV, Arbeitslosengeld II, Geschenke
Stichworte: Harz IV Arbeitslosengeld II Geschenke
Dieser Beitrag stammt aus dem NewsParadies