Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Die Polizei Dortmund hat den Täter gefasst, der am vergangenen Dienstag versucht hatte, zunächst einen Zwölfjährigen zu entführen. Als ihm dies aber nicht gelungen war, schlug er wenig später in der Nähe wieder zu. Diesmal war ein neunjähriges Kind sein Opfer. Beide Kinder konnten sich aber befreien.
Der Täter, ein 27-jähriger Mann gestand auf der Polizeiwache seine Tat. Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigten am Freitagabend die Festnahme. Gelobt wird eine Polizeibeamtin, die mit Aufmerksamkeit die Fahndung verfolgte.
Ein User bei weltonline unter den Namen "Harald" sagte:"Die Festnahme ist der Aufmerksamkeit einer Polizeibeamtin zu verdanken. Als Vorgesetzter wüsste ich, wer auf der Beförderungsliste oder gar für einen Laufbahnwechsel ganz oben steht, Beamte, die ihren Dienst sehr ernst nehmen, sich nicht der Oberflächlichkeit und Beliebigkeit, ausgelöst durch nur allzu leicht nachvollziehbaren Frust, verursacht von "Politik" und "Justiz" - Ausnahmen bestätigen die Regel. - " ..sich nicht der Oberflächlichkeit und Beliebigkeit... (...) ...hingeben. ".
Der 27-Jährige soll am Samstag dem Haftrichter vorgeführt werden.