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Kostenpflichtiger Sharewaredownload? Landgericht verurteilt Abofallen-Betreiber
« am: 27.01.2010, 07:47:44 » |
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Eigentlich sind es ganz normale und frei zugängliche Programme, die opendownload.de anbietet.
Doch will sie der Betreiber nur dann abgeben, wenn der Downloader zuvor Mitglied der Seite wird und dafür 192,- Euro bezahlt. Doch rechtens ist das nicht. Nicht nur, dass der Betreiber die 192,- Euro nicht verlangen darf, das Landgericht Mannheim urteilte, dass kein Vertrag zwischen opendownload.de und dem Nutzer zustande gekommen ist, weil der Nutzer keinen Vertrag, bei dem er zahlen müsste, abschließen wollte. Darüber hinaus muss opendownload.de auch die Anwaltskosten des Klägers übernehmen, da man es bei opendownload.de versäumte, ausreichend deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hinzuweisen.
Letzteren Umstand machte das Gericht an der Tatsache fest, dass es eine Reihe von Nutzern gab und gibt, die eben nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen waren.
Stichworte: opendownload.de, Betrug, Abofalle, Urteil Stichworte: opendownload.de Betrug Abofalle Urteil Quelle: http://www.heise.de Bildquelle: http://infopirat.com
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Letzte Änderung: 27.01.2010, 15:05:09 von Nordlicht
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