„Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 175 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich eines neuen Motor Home (Winnebago brachte daraufhin eine solche Ergänzung in ihre Betriebsanleitung ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)..!”
Kaufdorf im Berner Umland war der Schauplatz des Treibens.
Seit Jahren schon bekriegen sich hier Autoschrottplatzbesitzer Franz Messerli und die umliegenden Bauern. Letztere sind dazu verpflichtet, die Hecke um das Anwesen des Schrottplatzbesitzers zu pflegen. Hierfür beauftragten sie ein entsprechendes Unternehmen, welches angeblich zunächst wahllos Bäume und Hecke fällte. Zufällig gerade zu einem Zeitpunkt an dem Messerli selbst im Urlaub weilt.
Doch wozu hat auch ein Schrottplatzbetreiber treue Angestellte? Diese riefen beim ersten Knattern der Motorsägen einen Anwalt herbei und dieser den Landschaftsarchitekt Markus Steiner, welcher den Pflegeplan ausgearbeitet hatte und dem Abholzungsunternehmer nun vorschreibt, was er zu tun und zu lassen hat.
das ist sicher richtig, aber doch nicht in der Schweiz
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ploplop
« Antwort #5 am: 07.04.2009, 14:20:52 »
Na wenn dieses Unternehmen erst mal Bäume und Hecken wahllos fällte dann haben sie auch so eine Art kleine Abholzung gemacht. Nicht wie bei uns. Kein Vergleich. Immerhin gibt es etwa 31 % Gesamtfläche in der Schweiz die bewaldet ist.