Im Prozess um den Mord in einer Gifhorner Kleingärtnerkolonie hat das Landgericht Hildesheim die Höchststrafe verhängt.
Ein 66-Jähriger hatte im Streit um Gartenabfälle seine Nachbarn in der Kolonie mit einem Ast erschlagen. Ein Gutachten bestätigte dem mann volle Schuldfähigkeit. Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslänglicher Haft und stellte darüber hinaus die besondere Schwere des Delikts fest, was dem Mann eine vorzeitige Entlassung erschwert.