Großer Freiraum für Mobilfunk-Betreiber: Neuer Anlauf für Minderungsrecht
« am: 12.06.2024, 18:18:30 »
Die Bundesnetzagentur hält daran fest: Bis zu 90 Prozent weniger Geschwindigkeit soll im Mobilfunk statthaft sein, bevor eine Kundenentschädigung fällig ist.