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Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen
« am: 02.01.2025, 12:19:10 »
   

Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: Mutterschutz, Fehlgeburt
Stichworte: Mutterschutz  Fehlgeburt



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