Wussten Sie, dass Microsoft 1997 über eine halbe Milliarde US-Dollar Telefonkosten hatte, um Anfragen von Usern zu beantworten, die Probleme mit Software haben? Das ist mehr Geld, als für die Entwicklung der Software ausgegeben wurde, deretwegen die Leute anriefen!
BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig
« am: 04.02.2025, 19:18:34 »
Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.