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Home > Welt-Ticker > EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen
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News: EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen  (Gelesen 13 mal) Drucken
 
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EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen
« am: 27.02.2025, 22:18:34 »
   

Firmen dürfen Kunden nicht einfach mit Verweis auf unzureichende Bonität ablehnen. Sie müssen erläutern, wie die automatisierte Entscheidung entstanden ist.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Auskunfteien, Bonität, DSGVO, EuGH, Recht, Scoring, Veträge
Stichworte: Auskunfteien  Bonität  DSGVO  EuGH  Recht  Scoring  Veträge



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