„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
BGH schränkt Werbung für Hyaluron-Behandlungen ein
« am: 31.07.2025, 12:18:30 »
Für Schönheitseingriffe wie Hyaluron-Spritzen dürfen Unternehmen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. So sollen unnötige Risiken für die Gesundheit vermieden werden.