„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Kommentar: Das Bundesverfassungsgericht gibt der Kirchenfreiheit Gewicht
« am: 23.10.2025, 19:19:14 »
Das Verfassungsgericht stärkt die Rechte der Kirchen als Arbeitgeber und macht gleichzeitig die Grenzen dieser Rechte deutlich. Die Entscheidung hat auch eine freiheitliche Komponente - für Glaubensgemeinschaften, meint Gigi Deppe.