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Home > Welt-Ticker > Wer zu lange parkt, muss das Abschleppunternehmen bezahlen
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News: Wer zu lange parkt, muss das Abschleppunternehmen bezahlen  (Gelesen 11 mal) Drucken
 
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Wer zu lange parkt, muss das Abschleppunternehmen bezahlen
« am: 21.01.2026, 19:17:54 »
   

Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: BGH, Parkplatz
Stichworte: BGH  Parkplatz



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