„Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich das Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- und Kopfmassage blieben erfolglos.”
BGH-Urteil zu "Knockout 51": Rechte Schläger, aber kein rechter Terror
« am: 22.01.2026, 20:17:59 »
Für die Bundesanwaltschaft ist "Knockout 51" eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung. Von Max Bauer.