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„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
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Smartglasses in der Schule: Warum schon das Tragen rechtswidrig sein kann
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Smartglasses in der Schule: Warum schon das Tragen rechtswidrig sein kann
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am:
13.10.2026, 13:19:23 »
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https://i.ds.at/JZL85g/rs:fill:150:0/plain/lido-images/2026/10/13/3ab7f80b-e73c-4a0d-b4d1-2b5cf1943efe.jpg
">Datenschutz greift oft erst bei einer tatsächlichen Aufnahme. Doch die Rechtsprechung schützt die Privatsphäre mitunter schon früher
Quelle:
http://www.derstandard.at
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