„6. Dezember 1997 Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Höhe von 3.50 Dollar drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollar plus die Zahnarztkosten zu...!”
Nicht nur Filesharer müssen sich vor Gerichten fürchten. Offenbar nun auch TV-Total mit Galionsfigur Stefan Raab.
Wie jetzt bekannt wuede hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2007 entschieden, dass Raab nicht ohne weiteres Teile anderer Sendungen und anderer Sender ausstrahlen darf. Im vorliegenden Fall hatte der Hessische Rundfunk auf Lizenzgebühren für 20 Sekunden Regionalprogramm geklagt bei dem ein Reporter versucht hatte Passanten zum "Jodeln" zu überreden.
Nach Ansicht des Gerichtes hatte Raab diesem Beitrag keine eigene kreative Leistung hinzugefügt und wurde daher zur Zahlung von 1.278,23 Euro Lizenzgebühr verurteilt.
Das Gericht stellte aber fest, dass im Einzelfall zu prüfen sei, ob eine Eigenleistung des Veröffentlichen vorliege. Sollte dies der Fall sein, so können weiterhin kurze Ausschnitte von Fremdmaterial "zitiert" werden.
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