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Home > News (Forum) > Politik und Wirtschaft > Wer mit dem Peiniger trinkt...
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News: Wer mit dem Peiniger trinkt...  (Gelesen 3209 mal) Drucken
 
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Wer mit dem Peiniger trinkt...
« am: 03.03.2009, 07:46:29 »

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken zufolge kann ein Vergewaltigungsopfer, das vor der Tat mit dem Täter Alkohol trinkt auf einen Abzug beim Schmerzensgeld gefasst machen.



Im vorliegenden Fall hatte eine Frau zunächst mit ihrem späteren vergewaltiger freiwillig Alkohol zu sich genommen, bevor dieser sich ihrer bemächtigte. Das Gericht befand diesen Akt freiwilliger Entscheidung in einer erkennbar verfänglichen Situation als Schmerzensgeld mindernd.

Statt der eigentlich avisierten 30.000 Euro erhält die Frau nun nur noch 25.000 Euro für diie Vergewaltigung zugesprochen. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.


Stichworte: Alkohol, Vergewaltigung, Schadensersatz, Minderung, Gericht, Urteil, Polizei, Saarbrücken
Stichworte: Alkohol  Vergewaltigung  Schadensersatz  Minderung  Gericht  Urteil  Polizei  Saarbrücken


Quelle: http://www.bkz-online.de
Bildquelle: http://www.police.be.ch



     

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bronze Palme
« Antwort #1 am: 03.03.2009, 07:47:21 »
*grübel*

eigentlich inkonsequent...
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Nordlicht
« Antwort #2 am: 03.03.2009, 18:20:37 »
als ob es weniger schlimm für die frau wäre, weil sie alkohol getrunken hat. sie macht sich eher noch mehr vorwürfe, eben weil sie getrunken hat. ich finde, das schmerzensgeld sollte höher ausfallen, da der täter es offenbar darauf angelegt hat, leichteres spiel zu haben, weil die frau getrunken hat... aber versteh einer die richter. da wird der frau eine schuld gegeben, obwohl sie mit sowas nun überhaupt nicht rechnen konnte und der täter wird dafür mit einem milderen urteil belohnt. das kann eigentlich nur ein mann geurteilt haben  *kopfschüttel*
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hell

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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 03.03.2009, 19:36:06 »
auf der anderen Seite sollte eine erwachsene Frau schon merken, wenn sie abgefüllt wird und zusehen zu verschwinden, wenn sie nicht im Bett landen will, oder?
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Nordlicht
« Antwort #4 am: 04.03.2009, 15:27:36 »
nur weil man trinkt heißt das nicht, dass man "im bett landen will". es gibt genügend leute die trinken ohne darauf aus zu sein oder sich irgendeines risikos in der richtung bewußt zu sein. betrunken sein und mißbraucht oder vergewaltigt werden gehört auf keiner logischen kette von schlußfolgerungen zusammen. das ist genauso wie wenn jemand argumentiert: "so wenig wie die sich angezogen hat, war sie sich des risikos bewußt, dass sie vergewaltigt werden könnte". nee nee.

hell, mal ehrlich: würdest du damit rechnen, dass sich jemand über dich hermacht, nur weil du ordentlich getrunken hast? (ob nun vergewaltigung oder einfach andere schmerzen zufügen)

Gruß
Dani
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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #5 am: 04.03.2009, 20:24:34 »
öhm, Nordlicht. nur mal so angemerkt: mit jemandem trinken heisst auch, dass der andere trinkt...
Und Alkohol lockert bekanntlich die gesellschaftlichen Fesseln.

Es geht ja nicht nur ums Trinken sondern eben auch um den Stoff
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Nordlicht
« Antwort #6 am: 04.03.2009, 21:44:54 »
das ist mir bewußt. trotzdem geht keiner davon aus, dass er von jemand, mit dem er zusammen trinkt, vergewaltigt wird. und meine frage an dich war durchaus ernst gemeint - da hätte ich von dir gern eine antwort drauf...
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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #7 am: 04.03.2009, 22:38:15 »
Und ich antworte mal ganz exemplarisch auf die Frage: Das kommt darauf an was für eine Art Gesellschaft das ist. ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Situationen und Umgebungen gibt, in denen frau es vermeiden sollte mit bestimmten personen sich zu gut zu verstehen.
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Nordlicht
« Antwort #8 am: 05.03.2009, 19:14:39 »
Ich hatte gefragt, ob du mit so etwas rechnest...

zu den "bestimmten situationen und personen": entweder man erkennt, wem man vertrauen kann und wem nicht, oder man ist zu naiv um es zu erkennen. im ersten Fall kann man nicht mit übergriffen rechnen, weil es ein vertrauensverhältnis gibt. im zweiten fall erkennt man die gefahr nicht und der täter nutzt die naivität der frau aus, was in meinen augen perfide zu nennen ist. beides kein grund die schuld des täters zu mildern oder gar der frau schuld zuzusprechen.

vergewaltigung ist illegal. und das aus gutem grund. außerdem: fast alle vergewaltigungen werden von personen begangen, zu denen die frau ein vertrauensverhältnis aufgebaut hat und bei denen sie davon ausgeht, dass sie ihr nichts tun. was soll also das ganze mit "sie hätte erkennen müssen/können..."? die frau trägt keine schuld an einer vergewaltigung, genausowenig wie die rentnerin, die mit ihrem bargeld in der handtasche überfallen wird. ich wiederhole es: mit jemand zu trinken bedeutet noch lange nicht sich der gefahr einer vergewaltigung auszusetzen, vor allem wenn man den potentiellen täter kennt. man kann schließlich nicht in dessen kopf reingucken.
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bronze Palme
« Antwort #9 am: 05.03.2009, 21:40:58 »
hi,

also, ums nochmal kurz zusammenzufassen. Dem Täter wurden wegen des Alkoholkonsums keine Monate im Knast erlassen. Der Strafprozess gegen den Vergewaltiger ist von diesem Sachverhalt unberührt. Hier hat Staat gegen vergewaltiger geklagt und die Frau war Zeugin.

Lediglich der Schadensersatz im Zivilprozess Frau gegen Vergewaltiger sieht eine Schadensminderung der frau darin , dass sie wohl zu naiv war. Wobei ich mich sowieso fragen muß, welcher (in Geld bewertbare) Schaden der Frau durch die Vergewaltigung entstanden ist. OK, Behandlungskosten, vielleicht auch seelische bzw. psychatrische, aber ansonsten scheint da nichts gewesen zu sein.
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Nordlicht
« Antwort #10 am: 06.03.2009, 12:12:24 »
hell, in erster Linie ist seelischer Schaden entstanden. DIe Frau wird sich ihr Leben lang damit herumplagen. Wenn es schlecht läuft wird sie Sex nie wieder genießen können. Sie wird große Schuldgefühle haben, sich schmutzig und wertlos fühlen. Es kann sein, dass sie immer wieder Alpträume davon hat. Ich könnte das jetzt noch weiter ausführen, aber ich würde mal sagen: reicht das nicht?! Ich halte das für eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität. Der seelische Schaden einer Vergewaltigung ist meist so groß, dass er sich in Zahlen nicht ausdrücken läßt. Und ich finde, dass 25.000 Euro als Gegenwert des erlittenen seelischen Schadens nicht viel sind.

Vielleicht hilft es dir ja, wenn du mal Betroffene fragst, das besser nachzuvollziehen...
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bronze Palme
« Antwort #11 am: 06.03.2009, 20:16:32 »
Zitat
Der seelische Schaden einer Vergewaltigung ist meist so groß, dass er sich in Zahlen nicht ausdrücken läßt.

Genau da liegt das Problm beim Schadenersatz, der kann nämlich nur ersetzen, was man in Geld bemessen kann
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