„1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81jahrigen Stella Liebeck 2.9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse Kaffee von McDonald über sich verschüttet hatte.”
Kaufdorf im Berner Umland war der Schauplatz des Treibens.
Seit Jahren schon bekriegen sich hier Autoschrottplatzbesitzer Franz Messerli und die umliegenden Bauern. Letztere sind dazu verpflichtet, die Hecke um das Anwesen des Schrottplatzbesitzers zu pflegen. Hierfür beauftragten sie ein entsprechendes Unternehmen, welches angeblich zunächst wahllos Bäume und Hecke fällte. Zufällig gerade zu einem Zeitpunkt an dem Messerli selbst im Urlaub weilt.
Doch wozu hat auch ein Schrottplatzbetreiber treue Angestellte? Diese riefen beim ersten Knattern der Motorsägen einen Anwalt herbei und dieser den Landschaftsarchitekt Markus Steiner, welcher den Pflegeplan ausgearbeitet hatte und dem Abholzungsunternehmer nun vorschreibt, was er zu tun und zu lassen hat.
das ist sicher richtig, aber doch nicht in der Schweiz
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ploplop
« Antwort #5 am: 07.04.2009, 14:20:52 »
Na wenn dieses Unternehmen erst mal Bäume und Hecken wahllos fällte dann haben sie auch so eine Art kleine Abholzung gemacht. Nicht wie bei uns. Kein Vergleich. Immerhin gibt es etwa 31 % Gesamtfläche in der Schweiz die bewaldet ist.