Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Streit vor Gericht um Film zum Kannnibalen von Rohtenburg
« am: 25.05.2009, 22:58:26 »
Der Kannibale von Rotenburg soll in die Kinos kommen. Das beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes, der als Kannibale von Rotenburg bekannt geworden ist, über dem Recht der Kunst- und Filmfreiheit steht. Der bereits als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meiwes hatte 2001 in seinem Haus in Rotenburg einen Mann ermordet und teilweise verspeist. Meiwes hatte sich gegen die Aufführung des Filmes vor dem OLG Frankfurt/Main bislang erfolgreich gewehrt, die Produktionsfirma legte Berufung ein.
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