Seiten: [1]
|
|
|
News: 12 Jahre und schon ein eigenes Waffenlager (Gelesen 4480 mal) |
Drucken |
|
|
|
12 Jahre und schon ein eigenes Waffenlager
« am: 14.05.2009, 07:49:44 » |
|
Dieses zweifelhafte Vergnügen gönnte sich ein Junge aus Rosenheim, der bei seiner Oma Schreckschuss- und Gaspistolen auch scharfe Schusswaffen aufbewahrte.
Die Polizei wurde auf das Arsenal aufmerksam nachdem der Junge die Wffen einem Freund zeigte. Er hatte die geerbten Stücke aus einem verschlossenen Schrank gestohlen und unbemerkt auf den Dachboden verbracht.
Die behörden nahmen Ermittlungen wegen illegalen Waffenbesitzes gegen Mutter und Oma auf.
Stichworte: Polizei, Kind, Junge, Waffen, Rosenheim Stichworte: Polizei Kind Junge Waffen Rosenheim Quelle: http://www.bkz-online.de Bildquelle: http://derstandard.at
| | | Diese News stammt aus dem NewsParadies
|
|
Letzte Änderung von hell
|
|
|
|
|
|
|
« Antwort #1 am: 14.05.2009, 23:17:30 » |
|
verrückt!
|
|
|
|
|
|
« Antwort #2 am: 20.05.2009, 14:07:16 » |
|
was haben denn die Eltern damit zu tun???
|
|
|
|
|
|
« Antwort #3 am: 20.05.2009, 20:34:04 » |
|
Nun ja, mit 12 Jahren sind die Eltern in der Verantwortung wenn ihr Kind Scheiße baut.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #4 am: 20.05.2009, 21:39:21 » |
|
nee, ich hab ma gehört des stimmt garnett, "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt nur dann wenn die Eltern auf ihr kind hätten aufpassen müssen aber es nicht getan haben, wenn sie die ganze zeit sagen: leg die waffe weg, und das kind trotzdem das nicht macht und jmd. verltzt könn doch die eltern nix dafür... Außer die Waffen einsperren..
|
|
|
|
|
|
« Antwort #5 am: 20.05.2009, 23:01:45 » |
|
Sry, diese Rechtsauffassung stimmt so nicht. Die Eltern sind nicht nur verantwortlich wenn ihr Kind direkt unter ihren Augen Bockmist baut. Verletzung der Aufsichtspflicht etc, oder wie das dann juristisch exakt heißen würde...
Ich kenne mich da auch nicht so genau aus, aber die Verantwortung der Eltern reicht schon noch weiter
|
|
|
|
|
|
« Antwort #6 am: 27.05.2009, 12:24:09 » |
|
Mit 12 Jahren erwartet man ein gewissesmaß an Vernunftheit bei dem Kind. Und mit 12 müssen die Eltern auch nicht mehr jeden Schritt überwachen. Sollte aber die Mutter davon gewusst haben dann könnte es zur Anzeige kommen. Sollte nur die Oma davon gewusst haben aber nicht die Mutter ist die Mutter und das Kind "straffrei"... Aber ansonsten check ich den Artikel nicht... wer hat die waffen geerbt? Wieso sollte eine Erbschaft von Waffen illigal sein wenn diese gemeldet wurden? Oder wurden sie das nicht? Wieso konnten sie dann überhaupt vererbt werden
|
|
|
|
|
|
« Antwort #7 am: 29.05.2009, 15:56:51 » |
|
naja, die Oma hat die Waffen geerbt, und der kleine hat die dann unbemerkt auf dem Dachboden gebunkert...
|
|
|
|
|
|
« Antwort #8 am: 30.05.2009, 13:48:52 » |
|
also, erstmal das "Eltern haften für ihre Kinder"-Thema Hier isses so, dass sie das tun, solange es im Rahmen der Aufsichtspflicht zumutbar ist. Wenn also die Herren in Grün den Nachwuchs einma beispielsweise wegen Randale oder Saufen eskortiert haben und das wieder vorkommt, so sind die Eltern dran und das wird dann teuer...
Im vorliegenden Fall wussten die Eltern wahrscheinlich nichts vom "Hobby" ihres Sprößlings oder der Existenz dieser Waffen. Natürlich hätten sie dann, wenn sie von den Waffen gewusst hätten verhindern müssen, dass der Junge sie zu Gesicht bekommt oder gar in die Hand nehmen dürfte...
Was die Waffen an sich betrifft, so kann man solche Stücke an sich zwar vererben, nicht aber die Berechtigung diese zu führen. Wenn der Opa also Jäger war und nun die Oma die Waffen erbt und selbst keinen Waffenschein besitzt, so mußsie die Dinger abgeben/vernichten.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #9 am: 01.06.2009, 12:53:02 » |
|
hää??? hätte die OMA die Waffen nich behalten können und selbst noch schnell nen Waffenschein machen können, oder hätte sie sie verkaufen können???
|
|
|
|
|
|
« Antwort #10 am: 06.06.2009, 11:01:36 » |
|
Waffenschein machen: ok verkaufen: ok
aber längere Zeit einfach behalten: nop
|
|
|
|
|
|
« Antwort #11 am: 08.06.2009, 17:01:55 » |
|
|
|
|
|
0 Mitglieder und 0 Gäste betrachten dieses Thema. |
« vorheriges nächstes »
|
Drucken
|
|
Seiten: [1]
|
|
|
|