Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
63 000 Euro Schadensersatz wird Rapper Bushido berappen müssen. So lautet das Urteil und es kann noch teurer werden.
Der Rapper hatte in mindestens 13 Fällen Musik der französischen Formation "Dark Sanctuary" für Songs wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" geklaut und sich dabei zudem recht einfältig angestellt.
"Eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle" ist ein Novum, so der Berliner Musikwissenschaftler und Prozessgutachter Hartmut Fladt. Bushido ""schmückte sich mit fremden Federn". "Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen." wettert dann auch der Richter. Offenbar hatte Bushido lediglich seine Texte über die ruhigen Klänge von Dark Sanctuary gesprochen.
Neben der Strafe droht Bushido noch weiteres Ungemach. Dark Sanctuary stehen Tantiemen für alle ausgelieferten Tonträger mit ihrer Musik zu. Dies betrifft außer dem Bushido-Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" auch diverse Sampler aus der "The Dome"- und "Bravo Hits"-Serie. zudem werden alle diese Tonträger zurückgerufen.
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