Urteil: Unwissentlich gestohlenes Auto gekauft, kein Geld zurück
« am: 01.04.2020, 18:19:47 »
Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen bleibt er auf dem Schaden sitzen