Streichung von Paragraf 219a : Gut, aber nicht ausreichend
« am: 27.11.2021, 19:18:25 »
Wenn Ärzte öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ist das bislang strafbar. Die Ampel-Parteien wollen den entsprechenden Paragrafen 219a nun abschaffen. Das Hauptproblem ist damit aber nicht gelöst. Von Isabel Reifenrath.