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Home > News (Forum) > aus aller Welt > Diskussion über höhrere Strafen gegen Täter von brutalen Überfällen
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News: Diskussion über höhrere Strafen gegen Täter von brutalen Überfällen  (Gelesen 3272 mal) Drucken
 
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Diskussion über höhrere Strafen gegen Täter von brutalen Überfällen
« am: 25.12.2007, 15:05:46 »
Nachdem am letzten Donnerstag in München ein 76-jähriger Renter von zwei jungen Männern wegen einer Lapalie brutal überfallen und dabei lebensgefährlich verletzt worden war, wird nun über eine Änderung der Strafen für solche Täter diskutiert.

Der Oberbürgermeister von München, Christian Ude, warf der CSU im bayrischen Rundfunk vor, die Sache falsch anzugehen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte zuvor die Anhebung von Hafststrafen in solchen Fällen von 10 auf 15 Jahre gefordert.

Stichworte: Rentner, Strafen, Überfall
Stichworte: Rentner  Strafen  Überfall


http://de.news.yahoo.com/dpa2/20071225/twl-nach-berfall-auf-rentner-diskussion-107395c_1.html
Diese News stammt aus dem NewsParadies
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hell

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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #1 am: 25.12.2007, 17:14:59 »
hmmm... und woran will die CSu das festmachen?
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Master
« Antwort #2 am: 25.12.2007, 17:16:54 »
In diesem Fall würde ich auch sagen, dass 10 Jahre zu wenig sind....
Obwohl ich generell für härtere Strafen in unserem Lande wäre.
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 25.12.2007, 17:23:04 »
hmmm... gefährliche Körperverletzung?

Zitat
Gefährliche Körperverletzung

Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: Wikipedia

Also sind die 10 Jahre schon heute vom Gesetzgeber als Höchststrafe vorgesehen. Wozu also neue Gesetze?
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Plastikfisch
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Global Moderator
Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #4 am: 25.12.2007, 19:24:44 »

Ich denke man muss die möglichen Strafen einfach besser einsetzen. Ich kann mir aber in diesem Fall kaum vorstellen, dass die Strafe wesentlich unter dem möglichen Mindestmaß liegen wird. Selbst nicht wenn die Täter bislang nicht aufgefallen waren. Die Tatsache dass der Hinweis auf einen der Täter kam, spricht dafür dass dieser bereits bekannt war.
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #5 am: 25.12.2007, 20:24:22 »
du meinst unter dem Höchstmß?

naja, wir werden sehehn, ich bin da nicht ganz so zuviersichtlich
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Plastikfisch
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Global Moderator
Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #6 am: 25.12.2007, 21:39:18 »

Ups! Höchstmaß! Manchmal sollte man beim Schreiben mehr nachdenken!
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