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Home > Welt-Ticker > BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig
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News: BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig  (Gelesen 39 mal) Drucken
 
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BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig
« am: 22.05.2024, 12:18:38 »
   

Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulässig, entschied der BGH.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: BGH, Datenschutz, Funkzellenabfrage, Mobilfunk, Vorratsdatenspeicherung
Stichworte: BGH  Datenschutz  Funkzellenabfrage  Mobilfunk  Vorratsdatenspeicherung



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