„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
EU beschließt 10.000 Euro als Obergrenze bei Bargeldzahlungen
« am: 30.05.2024, 18:18:40 »
Die EU hat eine Obergrenze von 10.000 Euro bei Zahlungen mit Bargeld beschlossen. Damit soll vor allem die Geldwäsche bekämpft werden. Die Regeln gelten erst ab 2027, außerdem gibt es Ausnahmen für Privatpersonen.