„Egal, wie lange und mühselig man versucht, einen Gegenstand zu kaufen, wird er, nachdem man ihn endlich gekauft hat, irgendwo billiger verkauft werden.”
Bundesverfassungsgericht: Autohalter nicht für alle Verstöße verantwortlich
« am: 13.06.2024, 17:18:49 »
Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. In dem Fall ging es um 30 Euro. Von Philip Raillon.