„Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am ***** lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.