„Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.”
Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folge haben.