„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Verein klagt gegen Verbot und Schließung der Blauen Moschee in Hamburg
« am: 13.08.2024, 15:18:44 »
Vor rund drei Wochen musste die Blaue Moschee an der Alster schließen, das Islamische Zentrum wurde als extremistisch eingestuft. Nun klagt es dagegen - mit dem Argument, in der Religionsfreiheit eingeschränkt zu werden.