Wussten Sie, dass der Liebhaber der Gottesanbeterin auch noch weiter pimpern kann, wenn er schon teilweise von seiner Geschlechtspartnerin verspeist wurde?
Festivalveranstalter müssen Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten "Cashless"-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Alena Lagmöller.