Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
« am: 17.09.2024, 11:18:44 »
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das hessische Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Es verstößt den Karlsruher Richtern zufolge gegen Persönlichkeitsrechte.