EuGH: Polizei darf mit Erlaubnis auf persönliche Handydaten zugreifen
« am: 04.10.2024, 14:18:31 »
Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur bei schwerer Kriminalität auf persönliche Handydaten von Verdächtigen zugreifen, entschied der EuGH.