Urteil: Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat
« am: 10.10.2024, 21:18:39 »
Ein Neonazi wurde zu Recht nicht als Referendar an einem Oberlandesgericht zugelassen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat müsse niemanden ausbilden, der die Verfassung aktiv bekämpfe. Von A. Lagmöller.