„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die schnelle Abschiebung eines Syrers nach Griechenland für rechtswidrig befunden. Das Urteil ist auch für die aktuelle Asyldebatte in Deutschland relevant. Von M. Bauer und P. Raillon.