Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht
« am: 23.10.2024, 14:18:44 »
Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.