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Home > Welt-Ticker > Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen
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News: Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen  (Gelesen 14 mal) Drucken
 
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Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen
« am: 24.10.2024, 19:18:49 »
   

Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken dürfen nicht frei verbreitet werden. Der BGH hat ein solches Urteil eines Oberlandesgerichts bestätigt.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: BGH, Drohnen, Fotografie, Luftaufnahmen, Urheberrecht
Stichworte: BGH  Drohnen  Fotografie  Luftaufnahmen  Urheberrecht



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