Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > Welt-Ticker > Zuckerman gegen Zuckerberg: Feststellungsklage wegen Facebook-Plug-in abgewiesen
Seiten: [1] nach unten
News: Zuckerman gegen Zuckerberg: Feststellungsklage wegen Facebook-Plug-in abgewiesen  (Gelesen 162 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconArbeitsministerin Chavez-DeRemer verlässt US-Regierung
IconPetersberger Klimadialog: Schub durch die Energiekrise?
IconArgonaut Games hat möglicherweise ein Buck-Bumble-Revival angeteasert
IconMachtwechsel bei Apple: Tim Cook übergibt an John Ternus
IconFührungswechsel bei iPhone-Hersteller Apple - Ternus löst Cook ab
IconAssassin's Creed Black Flag: Reveal-Stream für den 23. April angekündigt
IconInterview mit Präsident Lula: "Brasilien ist der richtige Standort"
IconMarvell: Bericht über Verhandlungen mit Google zur Entwicklung zweier KI-Chips
Iconheise+ | Hyundai Ioniq 3 vorgestellt: Kleines E-Auto mit bis zu 61 kWh Energiegehalt
IconIllegale Preisabsprachen: Kalifornien untermauert Vorwürfe gegen Amazon
Zuckerman gegen Zuckerberg: Feststellungsklage wegen Facebook-Plug-in abgewiesen
« am: 09.11.2024, 16:18:27 »
   

Sind Plug-Ins zur Bearbeitung von Facebook-Feeds gesetzlich geschützt? Ein US-Bezirksgericht wollte diese Frage nicht auf theoretischer Basis verhandeln.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Ethan Zuckerman, Facebook, Social Media, section 230 cda
Stichworte: Ethan Zuckerman  Facebook  Social Media  section 230 cda



Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: heise  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.