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Home > Welt-Ticker > Urteil zu Waschanlagen: Für Schäden am Auto haftet der Betreiber
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News: Urteil zu Waschanlagen: Für Schäden am Auto haftet der Betreiber  (Gelesen 11 mal) Drucken
 
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Urteil zu Waschanlagen: Für Schäden am Auto haftet der Betreiber
« am: 21.11.2024, 16:17:59 »
   

Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, muss dafür der Betreiber der Anlage aufkommen, urteilt der BGH. Die Autowäsche dürfte damit teurer werden.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Autopflege, BGH, Verkehr, Waschanlage
Stichworte: Autopflege  BGH  Verkehr  Waschanlage



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