EuGH bestätigt: Datenschutz-Strafen können am Konzernumsatz bemessen werden
« am: 18.02.2025, 06:18:31 »
Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.