Wussten Sie, dass 1964 ein US-Gericht einer Frau 50.000 Dollar Schmerzensgeld zusprach, die geklagt hatte, ein Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel habe sie zur Nymphomanin gemacht?
Nach seiner dreitägigen Korrektur vom Rekord dürfte der DAX zum Wochenstart auf Erholungskurs gehen. Doch ist das mehr als nur eine Gegenreaktion auf die jüngsten Kursverluste?