BVerfG-Verhandlung: Ist die Altersgrenze für Notare zulässig?
« am: 25.03.2025, 18:18:38 »
Mit spätestens 70 Jahren müssen Notare in den Ruhestand. Ein 71-jähriger Jurist aus Nordrhein-Westfalen will das nicht akzeptieren und ist gegen die Altersgrenze bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Von Egzona Hyseni.