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Home > Welt-Ticker > Berufungsgericht bestätigt: Sky versteckt Kündigungslink zu sehr
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Berufungsgericht bestätigt: Sky versteckt Kündigungslink zu sehr
« am: 26.03.2025, 21:18:46 »
   

Das Oberlandesgericht München urteilt, dass Sky mit der Platzierung eines Kündigungsbuttons gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Entertainment, Kündigung, OLG München, Pay-TV, Recht, Sky, Urteil, Verbraucherschutz, Wirtschaft
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